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Aktuelles Allgemein

Entlastungsbetrag für Familien und pflegebedürftige Angehörige

Lassen Sie Ihre ungenutzten Betreuungs- und Entlastungsleistungen von 2015 und 2016 nicht verfallen.

Bis Ende 2018 können diese Leistungen der Pflegeversicherung noch nachträglich beansprucht werden.

Seit einigen Jahren stehen Menschen mit einer anerkannten Pflegebedürftigkeit zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen als Hilfe zur selbstständigen Lebensführung  zu. Ab dem 1. Januar 2017 können diese Leistungen als Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich für zweckgebundene Angebote genutzt werden. Dies gilt für alle pflegebedürftigen Menschen mit Pflegerad 1 bis 5. Ein wichtiger Hinweis für alle, die Ihre Ansprüche aus den Jahren 2015 und 2016 nicht oder nur teilweise genutzt haben: Die ungenutzten Leistungen können noch bis zum 31.Dezember 2018 verbraucht werden. Eine Kostenerstattung wird auf Antrag mit den entsprechenden Belegen von Ihrer zuständigen  Pflegekasse übernommen.

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