Leistungen
ERSTGESPRÄCH UND ABLAUF
Nach dem Erstkontakt (meist telefonische Anfrage mit erster Datensammlung) findet ein Erstgespräch in der Wohnung des Kunden (ggf. auch bereits im Krankenhaus) statt, an dem auch Angehörige oder sonstige Kontaktpersonen teilnehmen können, wenn vom Kunden gewünscht.
Das Erstgespräch dient der Informationssammlung, der Vorstellung unseres Dienstes, unserer Angebote und der Beratung. Vorhandene ärztliche Diagnosen oder Verlegungsberichte werden mit einbezogen. Die Pflegedienstleitung oder deren Stellvertretung plant gemeinsam mit dem Kunden, ggf. auch mit dessen Bezugspersonen die Leistungen, die erbracht werden sollen und erstellt einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
Im Vordergrund steht, dass der/die Pflegebedürftige bestimmt, welche Leistungen aus unserem Leistungsangebot (in Anlage) er/sie in Anspruch nehmen möchte und ob Angehörige/Bezugspersonen in die Pflege mit einbezogen werden sollen. Wir richten uns nach seinen/ihren Angewohnheiten, Wünschen und individuellen Bedürfnissen, soweit uns das möglich und machbar ist. Behandlungspflege kann nur gemäß ärztlicher Verordnung erfolgen.
Pflegeplanung
Für jeden Pflegebedürftigen mit Pflegestufe wird eine Pflegeplanung erstellt, in der Pflegeprobleme/Ressourcen, das Pflegeziel und die Pflegemaßnahmen erfasst werden. Diese Pflegeplanung wird regelmäßig aktualisiert. (Erfolgt nicht bei ausschließlich medizinischer Behandlungspflege, da hier bereits der Arzt die Maßnahmen geplant hat).
Die vorhandenen Fähigkeiten des Einzelnen werden mit einbezogen, so dass sie erhalten bleiben und gefördert werden. In der Wohnung des Pflegebedürftigen wird in der Pflegedokumentationsmappe der Pflegeverlauf dokumentiert. Wir achten darauf, dass unsere Kunden von möglichst wenigen verschiedenen Mitarbeitern betreut werden. Dies ist jedoch durch den Schichtdienst und den Einsatz unterschiedlich qualifizierter Mitarbeiter (beispielsweise für Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung) eingeschränkt.
Wir sind uns stets bewusst, dass wir „Gast“ in der Wohnung unserer Kunden sind. So kündigen wir uns durch Klingeln an, auch wenn wir einen Schlüssel für die Wohnung haben. Wir versorgen unsere Kundinnen und Kunden auch zu später Stunde.
Kontakt
Pflegedienstleitung
Indlinger Str. 22
94060 Pocking
Tel.: 08531 135707-55
Fax: 08531 135707-50
Mo-Fr: 08.00 - 15.00 Uhr
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen/Hauswirtschaftliche versorgung - Betreuungsleistungen
Voraussetzungen und Höhe der Leistungen
WELCHES VERFAHREN GILT FÜR DIE AUSZAHLUNG DER BETREUUNGS-/ENTLASTUNGSLEISTUNGEN?
Die Kosten für die nötigen Maßnahmen werden nach Vorlage der Rechnungen für die anerkannten Betreuungs-/Entlastungsangebote von der Pflegekasse erstattet. Allerdings ist der Betrag zweckgebunden, z. B. für bestimmte Betreuungs-/Entlastungsangebote.
WAS SIND ZUSÄTZLICHE BETREUUNGS- UND ENTLASTUNGSLEISTUNGEN?
- besondere Leistungen der allgemeinen Anleitung und Betreuung oder Angebote der hauswirtschaftlichen Versorgung unseres ambulanten Pflegedienstes
- niedrigschwellige Betreuungs-/Entlastungsleistungen
Gut zu wissen
Restbeträge aus dem Budget der zusätzlichen Betreuungs-/Entlastungsleistungen, die am Ende eines Kalenderjahres noch nicht verbraucht sind, können in das Folgejahr übertragen werden und noch bis zum 30.06. genutzt werden. Lassen Sie Ihre Leistungen nicht verfallen! Ihre Pflegekasse kann Ihnen Auskunft darüber geben, welche Ansprüche konkret verfügbar sind.
VERWENDUNG DES PFLEGESACHLEISTUNGSBETRAGES FÜR NIEDRIGSCHWELLIGE BETREUUNGS- UND ENTLASTUNGSANGEBOTE
Pflegebedürftige der Pflegestufen I bis III und Anspruchsberechtigte in der sogenannten Pflegestufe 0 können zusätzlich bis zu 40 % des Pflegesachleistungsbetrages für nach Landesrecht anerkannte niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen, soweit für die entsprechenden Leistungsbeträge keine ambulanten Pflegesachleistungen bezogen wurden.
Unser Tipp: Lassen Sie sich hierzu beraten. Dies ist wichtig, um die jeweiligen Auswirkungen auf die Höhe des Pflegegeldes zu kennen.
Unsere Leistungen im Überblick
-
Häusliche Kranken- und Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung z.B. Wundversorgung, Injektionen, Diabetikerversorgung, Kompressionsstrümpfe anziehen, Medikamente verabreichen
- Pflege und Hauswirtschaft im Rahmen der Pflegeversicherung, z. B. Waschen, Anziehen, Baden, Duschen, Inkontinenzversorgung, Sondenernährung
- Wundberatung durch zertifizierte Wundmanager
- Verhinderungspflege bei Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson (nach §39 SGB XI)
- Individuelle Pflege für Selbstzahler
- Beratung pflegender Angehöriger
- Viertel- und halbjährliche Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger (Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI)
- Stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger
- Essen auf Rädern
- Fußpflege
- Vermittlung von Hausnotruf